Winterdienst für Lübeck

Wenn im Winter der Regen zu Schnee wird und sich auf den Straßen und Wegen Glätte bildet, dann steht für Hausbesitzer wieder der Winterdienst an. Im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende März muss sichergestellt sein, dass die Wege frei sind, wobei Sie auf einige Dinge achten sollten.

Pflichten als Grundstücksbesitzer

In Deutschland besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Räumpflicht. Wer ein Grundstück besitzt, der ist auch verpflichtet, die anliegende Straße und die Gehwege zu räumen. Grundsätzlich besteht die Räumpflicht dabei zwischen 7 und 20 Uhr. Dies bedeutet, dass der Weg bis 7 Uhr morgens geräumt sein muss und auch bei wiederholtem Schneefall am Tag weitere Räumungsaktionen bis 20 Uhr notwendig sind. Allerdings können Besitzer die Straßenreinigung im Sommer und Winter übertragen. Bei einem Mietshaus werden dann beispielsweise die Mieter beauftragt. Allerdings ist es immer noch die Aufgabe des Besitzers, darauf zu achten, dass wirklich geräumt wird. Darüber hinaus können Sie die Schneeräumung natürlich auch in unsere Hände legen. In diesem Falle müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob der Schnee rechtzeitig entfernt wurde.

Winterdienst für Gewerbetreibende in Lübeck

Genau wie Grundstücksbesitzer müssen Gewerbetreibende im Bereichen wie auf Großparkplätzen, Gewerbehöfen, Gehwegen. Radwegen einschließlich Verbindungswegen und auf begehbaren Seitenstreifen in Straßen ohne ausgebaute Gehwegen räumen. Wir haben hierzu die richten Maschinen und unterstützen professionell die Gewerbetreibenden bei ihren Pflichten.

Streupflicht

Ein weiteres wichtiges Thema ist zudem die Streupflicht. Bei glatten Straßen und Gehwegen reicht es nicht aus, nur den Schnee zu räumen. Die Glätte muss durch Streugut ebenfalls entfernt werden. Aufgrund von Umweltproblemen ist die Nutzung von Salz in vielen Gemeinden mittlerweile verboten. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie im Vorfeld erfragen, andernfalls können Strafen vom Ordnungsamt drohen. Salz darf vielfach nur in Ausnahmen bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen genutzt werden. Ansonsten empfehlen sich eher Split, Sand oder Asche. Als Richtwert sollten sollten Sie sich beim Winterdienst zudem merken, dass der Gehweg so geräumt werden muss, dass mindestens eine ein Meter breite Gehbahn entsteht. Der Schnee selbst kann auf dem der Fahrbahn zugewandten Gehwegrand aufgehäuft werden. Ist dafür nicht ausreichend Platz, bietet sich der Vorgarten an. Wichtig ist zudem, dass Rinnsteine, Gullys sowie Ein- und Ausfahrten frei bleiben. Und auch die Radwege dürfen nicht zugeschüttet werden.

Speziell bei uns in Schleswig-Holstein und Lübeck ist darauf zu achten dass auf Geh- und Radwegen öffentlicher Straßen Auftaumittel, wie z. B. Salze nicht verwendet werden dürfen, abstumpfendes Streugut wie körniger Sand, Splitt etc. ist erlaubt.

Bei Fragen rund um das Thema Winterdienst, insbesondere zum Räumdienst oder Streudienst in Lübeck, Reinfeld, Stockelsdorf, Bad Oldesloe und Umgebung, helfen wir Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.