Wovon hängen die Kosten für einen Baumschnitt ab?

 

Alle Jahre wieder steht für Garten- und Grundstücksbesitzer oder auch Bauherren der Winterschnitt des Baumbestandes an. Dieser ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass ein Baum gesund wächst und im darauffolgenden Frühjahr möglichst viele gesunde junge Triebe bildet, damit es, besonders bei Obstbäumen, im Herbst auch mit der ertragreichen Ernte klappt. Aber auch im Sommer kann ein Beschnitt zum richtigen Zeitpunkt für ein gesundes Wachstum und die gewünschte Formgebung sinnvoll sein. Leider können sich solche Arbeiten recht zeit- und kraftaufwändig gestalten, zumal sie mitunter in luftiger Höhe unter Einsatz von speziellem Werkzeug stattfinden müssen. Und dann stellt sich natürlich die Frage: Was und wie am besten beschneiden? Ein gutes Gefühl, wenn man in diesem Fall einen Fachmann zurate ziehen kann.

Wie hoch die Kosten für einen Winterschnitt oder Baumschnitt im Allgemeinen ausfallen, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hier spielen zunächst die Baumart (Laubbaum, Nadelbaum, Obstbaum), das Alter, die Größe und der zu erwartende Umfang des Baumschnittes eine Rolle. Auch der Standort und die Zugangsmöglichkeiten fließen in die Kostenrechnung des Anbieters mit ein. Anhand dieser Kriterien kann der Experte den zu erwartenden Arbeitsaufwand abschätzen und festlegen, welche Spezialgerätschaften voraussichtlich benötigt werden. Zum jeweiligen Stundensatz können daher noch entsprechende Aufschläge hinzukommen. Die genauen Kosten eines Baumschnittes erfragen Sie daher am besten bei einem Gartenbauspezialisten Ihres Vertrauens. Im Lübecker Raum, sowie im Umland stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Verfügung.

Was ein professioneller Baumschnitt alles beinhaltet

Der Leistungsumfang für einen Winterschnitt oder allgemeinen Baumschnitt kann verschiedene gängige und von Fall zu Fall notwendig werdende Arbeiten umfassen. Hierzu zählt in erster Linie die Kronenpflege erwachsener Bäume, die in größeren Abständen durchgeführt wird. Dabei werden kranke, tote oder ungünstig wachsende Äste im oberen Baumbereich beschnitten. So wird durch Auslichtung unerwünschtem Wachstum (z. B. zu langen oder überhängenden Ästen) entgegengewirkt, und Teile mit schlechten Entwicklungschancen werden gegebenenfalls entfernt. Durch eine fachgerechte Kronenpflege wird das Wachstumspotenzial des Baumes gefördert und sein Erhalt sichergestellt. Letzteres gilt auch für die sogenannte Kroneneinkürzung oder Kronenteileinkürzung. Diese kann erforderlich werden, um den Erhalt von älteren Bäumen sicherzustellen, die durch unvorteilhaftes oder zu hohes Wachstum in Verbindung mit morschen Baumanteilen z. B. drohen, zu kippen oder zu brechen und somit gegebenenfalls zum Sicherheitsrisiko zu werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Entfernung von Totholz zu erwähnen, wobei tote Baumbestandteile eines ansonsten intakten Baumes beseitigt werden. Fällungen können durch all diese Maßnahmen häufig vermieden werden. Ist ein Baum nicht mehr zu retten, bleibt nur noch die Rodung, d. h. er wird gefällt und mit samt Wurzel dauerhaft entfernt. Rodungen können auch Flächen mit unzugänglichem Gehölz und Sträuchern betreffen. Je nach Umfang des Baumschnitts sind gegebenenfalls noch Nacharbeiten wie z. B. die Entsorgung von Totholz und Wurzelmaterial etc. notwendig.

Bäume fällen – aber zum richtigen Zeitpunkt

Sollen im Rahmen der alljährlichen Baumpflege auch Bäume gefällt werden, so ist auf die gesetzlich geltenden Baumfällungszeiten zu achten. Baumfällungen dürfen aus Gründen des Artenschutzes laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Diese Verordnung gilt auch für Bauherren, Grundstückseigentümer und Nutzer, die auf ihrem eigenen Grund und Boden Bäume, Hecken und Sträucher entfernen möchten. Es können jedoch Ausnahmeregelungen greifen, wie z. B. bei Fällungen zu Bauzwecken oder für öffentliche Maßnahmen. Außerdem wurde das Fällverbot in einigen Bundesländern für Privatbesitzer etwas gelockert, sodass sich die vorherige Nachfrage bei der örtlichen Gemeinde lohnt. Sollen Bäume für die Brennholzverwertung gefällt werden, so empfiehlt es sich, dies gleich zu Beginn des erlaubten Fällzeitraumes zu erledigen, um dem Holz genügend Zeit zum Trocknen zu geben.

In Sachen Baumschnitt den Fachmann fragen

Sie haben Fragen zum Baumschnitt und zu den dafür anfallenden Kosten? Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot erstellen können. Wir beraten Sie gerne!